Facharzt für Arbeits- und Betriebsmedizin
Notarzt
Ermächtigungen des BMWA:
Untersuchungen von ArbeitnehmerInnen, die bei ihrer Tätigkeit der Einwirkung durch
- Blei, seine Legierungen oder Verbindungen
- Quecksilber oder seine anorganischen Verbindungen
- Toluol oder Xylole
- Benzol
- andauernden, starken Lärm, bei dem ein Schallpegelwert von 85 dB(A) oder bei nicht andauerndem Lärm ein wirkungsäquivalenter Pegel überschritten wird
- Untersuchungen nach der Druckluft- und Tauchverordnung